Psychotherapie
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie ist eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen leider nicht möglich.
Wenn Sie eine private Krankenversicherung oder eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben und in Ihrer Versicherung eine Kostenübernahme nicht ausgeschlossen ist, übernehmen die Privatkassen und Zusatzversicherungen einen Teil der Kosten nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker.
Vorteile für Selbstzahler:
Heilkundliche Leistungen, die Sie selber tragen, können in der Regel als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Niemand erfährt von Ihrer Therapie, da die Daten nirgendwo gespeichert werden.
Dies kann für Sie bei der Berufswahl oder dem Wechsel in eine private Versicherung von Vorteil sein.
Erstgespräch mit Anamnese einschl. Vor- und Nachbereitung 90,00 €
Therapiegespräch -60 Minuten einschl. Vor- und Nachbereitung 90,00 €
Systemische Therapie – Familienaufstellung mit Genogramm: 90,00 €
Hypnose einschl. Vor- und Nachbereitung Je Sitzung 100,00 €
Raucherentwöhnung durch Hypnose
Die Kosten für das Gesamtpaket der Raucherentwöhnung belaufen sich auf 310,00 €.
Das Honorar ist im Anschluss an die Sitzungen bar zu entrichten.
Entspannungstherapien:
Gruppentherapie: 10 Termine zu je 90 Minuten 110,00 €
Einzeltherapie: je Stunde 30,00 €
Das Honorar ist in der ersten Übungsstunde zu entrichten.
Der Quittungsbeleg kann zur Vorlage beim Finanzamt dienen.
Klangschalenmassage
Einheit von 45 Minuten 40,00 €
Einheit von 60 Minuten 50,00 €
Das Honorar ist in der ersten Übungsstunde zu entrichten.
Für Personen mit geringen Einkommen – Auszubildende, Studenten, Empfänger von Sozialleistungen oder Geringverdiener - besteht bei entsprechendem Nachweis die Möglichkeit einer Ermäßigung.